ADAC Stellungnahme: Keine Verschärfung für Sperrungen und Fahrverbote

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Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,
 
in der ADAC Zentrale, den Regionalclubs, den knapp 1.800 Ortsclubs sowie den 1.100 Einzelclubs in den rund 70 Korporativclubs laufen seit Anfang der Woche zahlreiche Anfragen von Oldtimer- und Motorrad-Freunden auf, die sich auf §6 Absatz 4 StVG (jüngst im Parlament verabschiedet) beziehen. Die Sorgen sind diffus, laufen aber insgesamt auf einen Kern hinaus: Es wird befürchtet, dass auf Grundlage der Neufassung Sperrungen und Fahrverbote für Oldtimer und Motorräder aus Gründen des Lärmschutzes oder der Luftreinhaltung erlassen werden könnten, oder bestimmte Fahrzeuge insgesamt aus dem Verkehr gezogen werden könnten. Die Unruhe wird zusätzlich genährt durch eine offene Petition zu diesem Thema, durch Artikel in Branchenzeitschriften und soziale Medien.
 
Nach intensiver Prüfung zusammen mit den Fachleuten der Juristischen Zentrale und dem ADAC Büro Berlin können wir diese Sorge nicht teilen, wir sehen keine Verschärfung durch die neue Formulierung.
 
„Nach eingehender Prüfung können wir die Argumentation der Petition und die dargestellten Auswirkungen des neuen §6 Absatz 4 StVG auf Oldtimer und andere Fahrzeuge nicht nachvollziehen.
 
Hier werden ein Bestandsschutz im rein zulassungsrechtlichen Sinn und der im Verhaltensrecht durch die Petenten vermischt. Es geht ja nicht um die Frage, OB ein Fahrzeug weitergenutzt werden kann, sondern vielmehr um das WIE und mögliche Einschränkungen bei der Nutzung.
 
Ziel der Neufassung des §6 StVG war, die bestehenden Rechtsgrundlagen neu zusammenzufassen und besser verständlich darzustellen. Dem trägt auch Absatz 4 des § 6 Rechnung. Eine Verschärfung der bisher schon möglichen Regelungen können wir dem nicht entnehmen.
 
Fazit: Es kommt aus Sicht des ADAC zu keiner Verschärfung.“

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